Verkaufs- und Lieferbedingungen iwis Webshop

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („Bedingungen Webshop“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der iwis antriebssysteme GmbH, Essener Str. 23, 57234 Wilnsdorf („Lieferant“) aufgrund von Bestellungen über den iwis Webshop unter der Internetadresse „www.iwis.com“. Die Bedingungen finden Verwendung nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Alle Angebote, Verträge sowie Lieferungen und Leistungen (gemeinsam auch „Lieferungen“ oder „Liefergegenstände“) erfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, nur zu den nachstehenden Bedingungen. Der Kunde erkennt durch die Auftragserteilung die ausschließliche Geltung der Bedingungen Webshop auch für den Fall an, dass seine eigenen Bedingungen davon abweichen oder er im Voraus den Bedingungen des Lieferanten widersprochen hat. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme oder Durchführung nicht Vertragsgegenstand, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.

 

2. Registrierung

2.1 Die für den Webshop erforderliche Registrierung ist kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung, diese kann zudem jederzeit vom Lieferanten widerrufen werden. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen sowie Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Um zugelassen zu werden, füllt der Kunde elektronisch das Anmeldeformular auf der Website aus und benennt seine Umsatzsteuer-ID. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten haben vollständig und wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Kunde wählt mit der Anmeldung einen persönlichen Nutzernamen (aktuelle E-Mail-Adresse) und ein Passwort. Der Nutzername darf nicht gegen Rechte Dritter, sonstige Marken- und Namensrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und darf es Dritten nicht mitteilen. Der Kunde sollte alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass sein Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird und sollte den Lieferanten unverzüglich informieren, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass ein Dritter Kenntnis vom Passwort erlangt hat oder dieses unautorisiert genutzt wird.

2.2 Die Registrierung ist – abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung der Bedingungen Webshop – ohne Verpflichtungen. Die Eintragung allein hat keine Kaufverpflichtung hinsichtlich der angebotenen Waren zur Folge.

2.3 Bei Änderung der persönlichen Daten ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Der Kunde hat diese Daten online nach Anmeldung unter „Login“ zu ändern.

 

3. Vertragsgrundlage und Vertragsschluss

3.1 Die Präsentation der Produkte des Lieferanten (im Folgenden „Ware“ oder „Waren“) im Internet ist kein bindendes Angebot des Lieferanten, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, die Produkte beim Lieferanten zu bestellen. Erst mit Bestellung der Ware gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3.2 Der Lieferant versendet unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Bestellbestätigung dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn der Lieferant die Bestellung annimmt. Dies erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail, die dem Kunden binnen 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung des Kunden zugeht.

3.3 Für den Umfang der Lieferungen ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten maßgebend (siehe Ziff. 3.2). Alle Vereinbarungen, mögen sie Haupt -, Nebenleistungen oder Rahmenbedingungen betreffen, verpflichten den Lieferanten nur nach schriftlicher Bestätigung. Dies gilt insbesondere für mündliche oder in elektronischer Form kommunizierte Erklärungen, Vereinbarungen, Zusicherungen, Garantien, Übernahmen von Beschaffungsrisiken oder für sonstige Nebenabreden. Die Übernahme von Garantien bzw. zugesicherter Eigenschaften oder von Beschaffungsrisiken des Lieferanten muss zudem ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Angaben in Katalogen, Druckschriften, Werbeschriften reichen hierfür nicht.

3.4 Die im Webshop zur Verfügung gestellten Unterlagen, und Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße, Gewichte und Leistungen sowie sämtliche Prospektangaben und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.5 Der Lieferant ist hinsichtlich seiner Lieferungen zu Änderungen in Ausführung oder Umsetzung, die nur eine unerhebliche Abweichung in Qualität oder Ausführung bedeuten oder die eine Verbesserung darstellen, jederzeit berechtigt, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt im Übrigen berührt wird.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich in Euro. Etwaig anwendbare Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist hinzuzurechnen, sie ist in den Preisen nur enthalten, wenn sie gesondert ausgewiesen ist. Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Lieferanten ausschließlich gegen Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug.

4.2 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Versandstelle Wilnsdorf (ex works gemäß jeweils aktuellen INCOTERMS).

4.3 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sie gelten als selbständiges Rechtsgeschäfte, die gesondert berechnet werden können.

4.4 Bei Überschreitung eines etwaig vereinbarten Zahlungsziels hat der Kunde auch ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Des Weiteren kann der Lieferant bei nicht rechtzeitiger Zahlung weitere Lieferungen verweigern und die Stellung von angemessenen Sicherheiten für seine Forderungen verlangen. Weitere Verzugsschäden des Lieferanten bleiben vorbehalten.

4.5 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Lieferterminen mehr als vier Monate liegen. Der Lieferant ist insofern zu einer Preisanpassung in der Weise berechtigt, dass sich der neue Preis zum ursprünglichen vereinbarten Preis gleich verhält, wie der Preis der Lieferung zu der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Hinsichtlich sonstiger, nicht in einer Preisliste geführten Lieferungen ist der Lieferant zu einer den Umständen nach angemessenen Preisanpassung berechtigt. Sind in den Preisen Kosten und Gebühren enthalten und erhöhen sich diese nach Vertragsabschluss, oder fallen diese zusätzlich nach Vertragsschluss an, ist der Lieferant berechtigt, die Mehrbelastung an den Kunden weiterzugeben, sofern die in Satz 1 genannte Frist überschritten wird.

4.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.7 Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten Schuldpostens verwandt.

4.8 Falls nachträglich Feststellungen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden zulassen, wofür die vertrauliche Auskunft einer deutschen Bank oder Auskunftei ausreichend ist, ist der Lieferant berechtigt, unter Fortfall des Zahlungszieles Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstände auf Kosten des Kunden. Das Erfordernis einer Fristsetzung entfällt, wenn der Kunde seine Leistung verweigert.

 

5. Lieferung, Lieferzeit und Lieferpflicht

5.1 Die Laufzeit der Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.

5.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt höherer Gewalt bzw. unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferanten nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferant dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Unberührt bleiben etwaige Lösungsrechte des Kunden wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen etwaig vorliegender nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung des Lieferanten.

5.4 Wird die vereinbarte Lieferzeit vom Lieferanten überschritten, so liegt darin kein Verzug, solange dies auf Umständen beruht, die er bei billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht voraussehen und verhüten konnte und durch zumutbare Maßnahmen nicht hat überwinden können. Dies gilt insbesondere für den Fall einer verspäteten Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferant sobald als möglich dem Kunden mit.

5.5 Im Falle der Nichteinhaltung einer Lieferfrist durch den Lieferanten ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss, gesetzt hat, mit der Ankündigung, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrete. Besteht der Liefergegenstand aus mehreren Einzelheiten, so beschränkt sich das Recht auf Rücktritt auf die Einheiten, die innerhalb der Lieferzeit und der Nachfrist nicht geliefert worden sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten beruht; im letzten Fall ist der Schadensersatz auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.6 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferanten mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden Monat berechnet. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

5.7 Der Lieferant ist berechtigt, Lieferungen erst dann vorzunehmen, wenn sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung erfüllt sind.

 

6. Gefahrübergang und Versand

6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Versandstelle Wilnsdorf“ vereinbart.

6.2 Fracht und Portokosten werden entsprechend der vom Lieferanten in der Auftragsbestätigung gewählten Versandart je nach Umfang der Sendung mit Pauschalsätzen berechnet.

6.3 Sofern der Kunde es wünscht, wird der Lieferant die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

 

7. Rückgabe

7.1 Der Kunde ist gemäß den folgenden Bestimmungen dieser Ziff. 7 zur Rückgabe der Liefergegenstände berechtigt, wenn er dem Lieferanten innerhalb einer Woche ab Erhalt der Liefergegenständeschriftlich oder per E-Mail mitteilt, dass er diese zurückgeben möchte und die Liefergegenständeinnerhalb der vorstehenden Frist an den Lieferanten zurücksendet („Rückgaberecht“), solange die bestellte Ware die Verladestelle des Lieferanten noch nicht verlassen hat, kann der Kunde den Vertrag stornieren („Stornierungsrecht“).

7.2 Das Rückgabe- und Stornierungsrecht besteht nicht für solche Liefergegenstände, die im „Konfigurator“ des Webshops konfiguriert wurden, wenn die auftragsbezogene Produktion bereits begonnen wurde.

7.3 Im Falle der Rückgabe wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des Warenwertes berechnet, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei einer erhöhten Rückgabequote einzelner Kunden behält sich der Lieferant vor, eine zusätzliche Wiedereinlagerungsgebühr für die jeweiligen Rückgaben zu berechnen.

7.4 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Rückgaberecht besteht nur dann, wenn sich die Liefergegenständevollständig (insbesondere samt aller Zubehörteile) unbenutzt und ungeöffnet in der Originalverpackung befinden. Nach Eingang und Prüfung der zurückgesandten Liefergegenstände beim Lieferanten erhält der Kunde den Kaufpreis, nicht jedoch die Transport- und / oder Rücktransportkosten erstattet. Kosten für Ein- und Ausbau sowie andere Dienst-/Werkleistungen, die der Kunde im Zusammenhang mit den Liefergegenständen beim Lieferanten beauftragt hatte, werden bei der Rückgabe nicht erstattet.

7.5 Sind Liefergegenstand oder Verpackung beschädigt, wird der Wertverlust bei der Erstattung in Abzug gebracht. Hatte der Kunde den Liefergegenstand bereits verbaut, ist eine Rückgabe ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Liefergegenstand kostenpflichtig an den Kunden zurückgesandt. Angebrochene Verpackungseinheiten werden nicht zurückgenommen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus sämtlichen Forderungen der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, vor.

8.2 Der Lieferant ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat

8.3 Werden Liefergegenstände durch Verbindung Bestandteil einer neuen Sache, die dem Kunden gehört, so gilt vereinbart, dass der Kunde dem Lieferanten Miteigentum an der neuen Sache überträgt und dieses unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt. Der Eigentumsanteil des Lieferanten bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der Sache. Der Kunde tritt dem Lieferant bereits jetzt alle Forderungen ab, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer entstehen. Werden Liefergegenstände zusammen mit anderer Ware, die dem Lieferant nicht gehört, weiterverkauft, so tritt der Kunde dem Lieferant den Teil der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderung ab, der dem Rechnungsbetrag der Liefergegenstände entspricht. Der Kunde bleibt widerruflich ermächtigt, Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen des Lieferanten hat er seinem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und dem Lieferanten alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die dieser zur Geltendmachung seiner Rechte benötigt. Werden Liefergegenstände gepfändet oder werden Rechte des Lieferanten in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, so hat der Kunde den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.

8.4 Der Kunde darf Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferant unverzüglich davon zu benachrichtigen.

8.5 Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8.6 Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferanten gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.7 Soweit bei Lieferungen des Lieferanten ins Ausland Eigentumsvorbehalte nicht wirksam bleiben, aber andere, den in dieser Ziff. 8 vereinbarten Eigentumsvorbehalten wirtschaftlich vergleichbare Sicherungsrechte bestehen, stehen dem Lieferanten derartig andere Sicherungsrechte zu. Der Kunde wird die hierzu erforderlichen Erklärungen auf Verlangen des Lieferanten abgeben.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen.

9.2 Der Lieferant leistet für Mängel der Liefergegenstände in der Weise Gewähr, dass er die Nacherfüllung vornimmt. Die Nacherfüllung wird nach Wahl des Lieferanten durch Mängelbeseitigung oder durch Lieferung eines mangelfreien Liefergegenstandes bewirkt.

9.3 Der Lieferant trägt daneben die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wobei die Kostentragungspflicht nicht besteht, soweit diese unverhältnismäßig sind. Unverhältnismäßigkeit in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn

  1. zwischen den Aufwendungen und dem Lieferpreis der mangelhaften Sache kein angemessenes Verhältnis besteht oder
  2. die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

9.4 Zur Vornahme der Nacherfüllung hat der Kunde dem Lieferanten die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben.

9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Rücktritts- oder Minderungsrecht zu. Im Übrigen ist jede Haftung des Lieferanten, insbesondere jede Schadensersatzhaftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten beruht; im letztem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftiger Weise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

9.6 Der Einsatz der Liefergegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, der die Tauglichkeit der Liefergegenstände für seine Anwendung vor einem beabsichtigten Gebrauch zu überprüfen hat. Der Lieferant übernimmt auch keine Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung für eine nicht spezifizierte Anwendung oder für die Eignung, Funktion bzw. Weiterverarbeitbarkeit in einem nicht nach den Regeln der Technik erfolgten Einsatz der Liefergegenstände. Die Verantwortung für die Auswahl der Liefergegenständeeinschließlich der durch ihren Einsatz herbeizuführenden Leistungsergebnisse liegt allein beim Kunden, der über die erforderliche Sachkunde selbst und/oder durch Einschaltung unabhängiger Berater verfügt. Die erlaubten Toleranzen sind in Normblättern DIN, ISO etc. festgelegt und gelten als vereinbart. In keinem Fall haftet der Lieferant, und leistet auch keine Gewähr für Beschädigungen infolge natürlicher Abnutzung, nachlässiger oder fehlerhafter Bedienung sowie übermäßiger Beanspruchung durch chemische, mechanische oder elektrische Einflüsse und sonstige schädliche Verhältnisse. Auch erlischt die Haftung des Lieferanten, sobald der Kunde an dem Liefergegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten Reparaturen selbst vornimmt oder vornehmen lässt.

 

Der Lieferant weist ausdrücklich darauf hin, dass die Liefergegenstände nicht für Motorradanwendungen oder Anwendungen im Hubbereich geeignet und hierfür auch vom Lieferanten nicht freigegeben sind. Jeder diesbezügliche Einsatz ist mit erheblichen Gefahren für Körper und Gesundheit verbunden. Der Lieferant schließt jede Haftung und Gewährleistung für derartige Einsatzzwecke ausdrücklich aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Lieferant weist bezüglich der Eignung der Liefergegenstände auf die DIN ISO 606 hin.

 

9.7 Haftung und Gewähr des Lieferanten gilt nur dem Kunden gegenüber. Im Falle einer Weiterveräußerung haftet der Lieferant Dritten gegenüber nicht und leistet ihnen keine Gewähr.

9.8 Die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung sowie ihm etwa eröffnete Ansprüche auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wegen Mängeln verjähren in einem Jahr seit Ablieferung der Liefergegenstände. Verzögert sich die Entgegennahme des Liefergegenstandes bzw. Abnahme der Lieferung ohne Verschulden des Lieferanten, erlischt die Haftung und Gewährleistung spätestens 1 Jahr nach Bereitstellung. Entsprechendes gilt für die Nacherfüllung. Die Parteien sind sich einig, dass im Lieferpreis ein adäquater Ausgleich für etwaige Regressansprüche gem. §§ 478, 479 BGB enthalten sind. Insofern werden entsprechende Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten ausgeschlossen.

9.9 Eigenschaftszusicherungen oder Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme durch den Lieferanten. Sie beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich und eindeutig eine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, nicht auf eine Absicherung gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Sofern Eigenschaftszusicherungen oder Garantien kraft ausdrücklicher Vereinbarung weitere Schäden umfassen, haftet der Lieferant nur insoweit auf Schadensersatz, als der Schaden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.

9.10 Im Übrigen haftet der Lieferant dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Organe oder leitender Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Weiter Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.11 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Lieferant haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Webshops. Im Webshop etwaig zur Verfügung gestellte (CAD-) Daten wurden nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik auf Viren geprüft. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung der (CAD-) Daten entstehen, insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden als unmittelbare oder mittelbare Folge der Datennutzung. Der Lieferant hat die Daten stets auf Aktualität zu überprüfen und seine Berechnungen nur mit den jeweils neuesten Versionen durchzuführen.

9.12 Der Lieferant haftet nur für eigene Inhalte auf der Internetseite des Webshops. Soweit der Lieferant mit Links den Zugang zu anderen Internetseiten ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Lieferant macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Erlangt der Lieferant Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Internetseiten, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

 

9a Besondere Bedingungen für die Nutzung von CAD-Daten

9a.1 Der Lieferant stellt nach Einräumung besonderer Zugangsrechte seinen Kunden widerruflich CAD-Daten online zur Verfügung, um damit deren Integration in die Entwicklung laufender Kundenprojekte zu unterstützen. Einen Rechtsanspruch auf Zurverfügungstellung hat der Kunde nicht, der Lieferant behält sich zudem vor, diesen Service (auch ohne Angabe von Gründen) ganz oder teilweise einzustellen. Die vom Lieferanten zur Verfügung gestellten CAD-Daten dienen ausschließlich der Information und unterliegen nicht dem Änderungsdienst. Der Lieferant behält sich jederzeit Anpassungen und technische Änderungen bzw. Löschungen vor.

9a.2 Aufgrund unterschiedlicher Konfigurationen der CAD-Systeme können abweichende Darstellungen nicht ausgeschlossen werden, der Lieferant übernimmt auch im Übrigen keine Haftung für die korrekte Darstellung der Ware sowie sonst fehlerhafte oder unvollständige Angaben im CAD-System des Kunden. Es wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, (i) alle relevanten Einbaumaße anhand der Informationen beim Maßbild zu überprüfen, (ii) Eignung, Leistungsfähigkeit und zu erwartende Lebensdauer des Produktes mit einschlägigen Methoden zu überprüfen (z.B. Berechnungprogramm), (iii) die Eignung des Produktes in Versuchen zu prüfen und (iv) im Zweifelsfall den Lieferanten oder sonstige Spezialisten unmittelbar zu Rate zu ziehen.

9a.3 Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen dieser Bedingungen Webshop.

 

10. Eigentum des Lieferanten / Schutzrechte Dritter / Geheimhaltung

10.1 An Zeichnungen, CAD-Daten (einschließlich der Zugangsrechte zu den CAD-Daten) u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - sowie an vom Lieferanten hergestellten Unterlagen und Fertigungsmitteln, insbesondere Werkzeugen sowie an Software und deren Dokumentation, behält der Lieferant sämtliche Eigentums- und Urheberrechte, alle etwaigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben alleine beim Lieferant. Eine Weitergabe oder Übertragung derartige Gegenstände bzw. Rechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten zulässig.

10.2 Der Kunde wird alle vom Lieferanten erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Zeichnungen, Daten, Leistungsangaben geheim halten. Dies gilt auch nach Beendigung des Liefervertrags. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die dem Kunden bei Empfang bereits berechtigterweise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder danach berechtigterweise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt werden oder die - ohne Vertragsverletzung durch den Kunden - allgemein bekannt sind oder werden.

 

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten des Lieferanten und des Kunden aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Lieferanten. Dies gilt insbesondere auch für die Nacherfüllung. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, die keinen allgemeinen Gerichtsstande im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant kann den Kunden jedoch auch am Sitz oder an einer Niederlassung des Kunden verklagen.

11.3 Die Abtretung oder Übertragung von Ansprüchen oder Rechten durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten.

11.4 Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Bedingung Webshop unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile derselben dadurch nicht berührt.

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